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Impressum und AGB´s

Impressum

MartinHofmannDesign

Inh.: Martin Hofmann

Erlenweg 3

61130 Nidderau

UStNr.: DE329111953

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 VERMIETUNG Veranstaltungstechnik / Eventequipment 

 § 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen MartinHofmannDesign und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von MartinHofmannDesign in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Mietzeit

1. Die Angebote von MartinHofmannDesign sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch MartinHofmannDesign bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax, Email, SMS, WhatsApp, usw.) Form.

2. Die auf den angegebenen Mietpreis bezogene Mietzeit beträgt, soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, drei Kalendertage einschließlich Empfangs- und Rückgabetag.

3. Bei verspäteter Rückgabe wird als Entschädigung jeweils für angefangene drei Tage ein weiterer Mietzeitraum von drei Kalendertagen berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.

4.Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Bei Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Person müssen die Mietgegenstände vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu Lasten des Mieters.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

1. MartinHofmannDesign verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von MartinHofmannDesign. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. MartinHofmannDesign ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

2. Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände.

3. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktions-tüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. §4, Ziffer 1 überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde.

Liegt ein Mangel vor, so ist MartinHofmannDesign nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist MartinHofmannDesign zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

§ 4 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes, Anzahl und der Vollständigkeit der Geräte.

2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die Mietsache ist unmittelbar vor widrigen Wetterbedingungen zu schützen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt MartinHofmannDesign zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrags.

3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen (Ton, Licht) Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder- schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, MartinHofmannDesign den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert MartinHofmannDesign zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte bzw. des Equipments. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangen Glüh-/ Ledlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

4. Der Mieter hat für einen festen und sicheren Stand des/der Pavillon/Pavillons Sorge zu tragen. Die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gewichte, Seile oder sonstiges Befestigungsmaterial sind zu benutzen. Der/die Pavillon/Pavillons ist/sind NIEMALS bei rauen Wetterbedingungen, wie starkem Wind, Regenschauer, starkem Schneefall, Sturm, Hagel usw., zu benutzen!

5. Mieten von: Wegweiser, Catering-/Stehtische, Biertischgarnituren, LED-Flaschen, Highheels-Garage, Candybar, Brezenstand, LOVE-Buchstaben, Rednerpult, Donutwall, Tischplan, Tensatoren.  Der Mieter hat für einen festen und sicheren Stand des/der Mietsache Sorge zu tragen. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Gibt es Unklarheiten in der Verwendung/Bedienung ist der Vermieter zu kontaktieren.  Die Mietsache ist nur bedingt für den Aussenbereich geeignet und NIEMALS bei rauen Wetterbedingungen, wie starkem Wind, Regenschauer, starkem Schneefall, Sturm, Hagel usw., zu benutzen und davor zu schützen!

6. Die vereinbarte Mietzeit, insbesondere der vereinbarte Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist MartinHofmannDesign hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.

§ 5 Untervermietung / Weitergabe

Eine Untervermietung des Equipment aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit der ausdrücklichen Genehmigung von MartinHofmannDesign gestattet!

Eine Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet und zieht eine sofortige Kündigung des Mietvertrages mit sich.

§ 6 Veranstaltungen

Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass MartinHofmannDesign die Funktion der Mietsachen überwacht, hat MartinHofmannDesign die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere:

1. kann MartinHofmannDesign die Anlage/Mietsache abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei OpenAir-Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage/Mietsache gefährdet wird.

2. MartinHofmannDesign kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen MartinHofmannDesign herzuleiten.

3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden bei anwesenden Personen führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern, die Messung zu protokollieren und Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Schadenersatz

1. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadenersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von MartinHofmannDesign beruht und Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von MartinHofmannDesign ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten/Aushilfen von MartinHofmannDesign.

2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie. z.B. MovingHeads, Scannern, Lichtpulten usw.) ohne Fachpersonal von MartinHofmannDesign wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungs-gemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.

3. Wird Equipment angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §3 genannten Haftungsbeschränkungen.

§ 8 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung ist MartinHofmannDesign auf Verlangen vorzuweisen.

§ 9 Preise / Zahlungen

1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. MartinHofmannDesign behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.

2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 2 Tagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

4. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von MartinHofmannDesign.

§ 11 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MartinHofmannDesign und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hanau, Main-Kinzig-Kreis.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Partien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Preise von MartinHofmannDesign verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

MartinHofmannDesign

Martin Hofmann

Erlenweg 3

61130 Nidderau

Stand: 17.10.2022